betrieben von FELS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ihr rechtssicheres Hinweisgeberportal

Nutzen Sie jetzt unseren rechtssicheren Hinweisgeberdienst ab 69€ im Monat und vermeiden Sie drohende Bußgelder. Von einem Team von Rechtsanwälten für Sie entwickelt.

Was ist bei uns anders?

Vertraulichkeit: Anwaltliche Verschwiegenheit und Speicherung der Daten auf einem unabhängigen beschlagnahmesicheren Server

Für wen ist es Pflicht?​

Ab 17.12.2023 für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, für Gemeinden und Behörden, sowie Bereichen aus dem Finanzsektor und der Gesundheitsbranche.

Was kann passieren? ​

Drohende Bußgelder bis zu 20.000€ bei Nichtumsetzung.
Strafbarkeitsrisiken bei der Verletzung von Kontroll- und Überwachungspflichten

Ablauf der BEstellung ihres Hinweisgeberportals

3 Schritte zu Ihrem Hinweisgebersystem

Wir können Ihr Hinweisgeberportal schnell für Sie einrichten. Bereits bis zum Ende des nächsten Werktages (Montag bis Freitag) nach Ihrer Bestellung wird es möglich sein, das Portal über einen einfachen Link in Ihre Webseite zu integrieren.

1. Auftrag erteilen

Sie klicken auf "jetzt buchen" und füllen das online Formular aus.

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2. Wir richten Ihr System ein

Wir konfigurieren Ihr System nach Ihren Anforderungen.

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3. Sie können Starten

Wir senden Ihnen einen Link welchen Sie in Ihre Webseite einbinden. Fertig!

die rechtssichere Auslagerung des Hinweisgeberprozesses

Was bietet das F.E.L.S Portal?

Das F.E.L.S Portal erfüllt sämtliche regulatorischen Anforderung zum Hinweisgeberschutz. Es ermöglicht daher eine rechtssichere Auslagerung des aufwändigen Hinweisgeberprozesses.

Ticketsystem

mit individueller Nachverfolgbarkeit der Hinweisbearbeitung

Ihr Logo​

Individuelles Branding, mit oder ohne Kenntlichmachung des Betreibers​

Hinweise

Vertrauliche und / oder anonyme Hinweise möglich sowie die Kategorisierung dieser.​

Anonymität

Vertrauliche und / oder anonyme Hinweise möglich.

Dokumentation

Individuelle Kategorisierung der Hinweise. Evaluation und Dokumentation der Prozessschritte

Beschlagnahmeschutz

Speicherung der Daten auf dem Server von F.E.L.S mit Beschlagnahmeschutz i.S.v. § 97 StPO

Rechtsanwältin Christina Jahnel
EINE LÖSUNG FÜR ALLE IHRE ZIELE​

Holen Sie sich mit wenigen Klicks Ihr Hinweisgebersystem

Stärken Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen und schützen Sie Ihre Mitar-beitenden, indem Sie Betrug, Korruption und anderen Missständen durch Prävention und Aufklärung mit der Einführung des Hinweisgebersystems entgegenwirken und eine ethische Unternehmensführung verfestigen.

Transparent

Unsere AGB haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ablauf und Details

Mehr Details und den Ablauf eines Hinweises im PDF.

Demo Version

So könnte Ihre Plattform aussehen.

Sie haben eine Frage?

Warum unsere Lösung umfangreicher ist

Ihre Vorteil bei unserem Hinweisgeberportal

Das F.E.L.S Portal hebt sich von anderen nichtanwaltlichen Hinweisgebersystemen ab und bietet Ihnen die folgenden Vorteile:

Transparent

Unsere Preise

Nutzen Sie die Vorteile eines Hinweisgeberportals einer Rechsanwaltsgesellschaft, die Vertraulichkeit. Anwaltliche Verschwiegenheit und Speicherung der Daten auf einem unabhängigen beschlagnahmesicheren Server​

unter 100

Mitarbeitern
69 Monatlich
  • Ein individuelles Branding
  • Die Bereitstellung, Wartung und Pflege des Hinweisgeberportals
  • Erfassung und Erstbeurteilung von Hinweisen unter der Verantwortung eines Rechtsanwalts
  • Abstimmung von Folgemaßnahmen mit den zuständigen Ansprechpartnern
Beliebt

unter 200

Mitarbeitern
99 Monatlich
  • Ein individuelles Branding
  • Die Bereitstellung, Wartung und Pflege des Hinweisgeberportals
  • Erfassung und Erstbeurteilung von Hinweisen unter der Verantwortung eines Rechtsanwalts
  • Abstimmung von Folgemaßnahmen mit den zuständigen Ansprechpartnern

über 200

Mitarbeitern
129 Monatlich
  • Ein individuelles Branding
  • Die Bereitstellung, Wartung und Pflege des Hinweisgeberportals
  • Erfassung und Erstbeurteilung von Hinweisen unter der Verantwortung eines Rechtsanwalts
  • Abstimmung von Folgemaßnahmen mit den zuständigen Ansprechpartnern
Die FELS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Unser Expertenteam

Das F.E.L.S Portal erfüllt sämtliche regulatorischen Anforderung zum Hinweisgeberschutz. Es ermöglicht daher eine rechtssichere Auslagerung des aufwändigen Hinweisgeberprozesses.

Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb des F.E.L.S Hinweisgeberportals

Alternativ könne Sie das Dokument auch ausfüllen uns uns per Fax, Mail oder Post zusenden. Antrag als PDF

Der Auftraggeber beauftragt die F.E.L.S Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend „F.E.L.S“) mit Wirkung ab dem vorgenannten Vertragsbeginn mit der Einrichtung und dem Betrieb des F.E.L.S Hinweisgeber-Portals.
Die monatliche Gebühr beträgt im Hinblick auf die Mitarbeiteranzahl des Auftraggebers
Auf das Vertragsverhältnis finden im Übrigen die in der Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben.

Sollten Sie vor oder nach Vertragsabschluss noch Fragen haben, so erreichen Sie uns  Werktags telefonisch +49 921 7566 500 oder per Email über das Kontaktformular auf der Webseite